Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Rahmenbedingungen

Unsere rechtlichen Aufträge: Bildung, Erziehung, Betreuung und Kinderschutz

Der bayrische Bildungs- und Erziehungsplan ist die Grundlage unserer Arbeit und umfasst die Leitziele Bildung, Erziehung und Betreuung.  Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit bilden sich aus dem SGB VIII § 8a (Kinderschutzgesetz) und dem Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBig).

Personal

Zu unserem Kindergartenpersonal zählen insgesamt sechs MitarbeiterInnen. In der Bärengruppe arbeiten zwei Erzieherinnen und eine Berufspraktikantin und in der Mäusegruppe ein Erzieher und zwei Kinderpflegerinnen. Als Ausbildungsstätte für zukünftige pädagogische Kräfte absolvieren regelmäßig wochenweise PraktikantInnen ihre Praktika in unserem Haus.

Räumlichkeiten und Ausstattung

Unser Kindergarten wurde 1994 unter der Trägerschaft des Marktes Oberkotzau errichtet. Jede Gruppe (Bären und Mäuse) verfügt über einen großzügigen Gruppenraum, der mit einer attraktiven Spielebene ausgestattet ist. Darin verbergen sich die Kuschelecke, die Puppenecke oder eine Ecke mit wechselndem Spielzeug. Neben einer Bauecke ist in beiden Gruppenräumen auch pädagogisches Material wie beispielsweise Bilderbücher, Steckspiele oder kreativitätsfördernde Utensilien zu finden. Des Weiteren befinden sich am Gruppenraum anschließend ein Intensivraum. Dieser kann zum einen in der Freispielzeit genutzt werden, um das Gruppengeschehen zu entzerren und zum anderen um pädagogische Angebote wie Vorschule, Vorkurs Deutsch oder Werkstätten darin abzuhalten.

Zum Kindergarten gehört außerdem eine Turnhalle mit verschiedenem motorischem und bewegungsförderndem Material. Dazu gehört auch eine Kletterwand von fünf Metern Höhe.

Im Sanitärbereich gibt es vier auf die Größe der Kinder abgestimmten Toilette sowie drei Waschbecken und einen Wickeltisch. Zudem verfügt der Kindergarten über einen großen Außenbereich mit Sandkasten, Klettergerüst, Schaukel, Rutschturm und Fahrzeugen.

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme ist bei freien Plätzen fast ganzjährig möglich. Eine Platzvergabe ist somit in den Monaten September (Beginn Kindergartenjahr) bis Juli möglich. Im Monat August findet keine Aufnahme statt, da eine zielgerichtete Eingewöhnung wegen der Betriebsferien nicht stattfinden kann.

Die Platzvergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Einzugsgebiet Oberkotzau, Fattigau (Anfragen aus dem Umland können nur berücksichtigt werden, wenn Plätze frei sind. Die Platzvergabe erfolgt hier zeitlich auf ein Jahr begrenzt.)
  • In der Regel beträgt das Mindestalter 3 Jahre (In Ausnahmefällen können auch Kinder mit 2,5 aufgenommen werden)
  • Beide Gruppen verfügen über 25 Plätze und jeweils drei Notplätze

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag6:45 – 16:30 Uhr
Freitag6:45 – 15:00 Uhr

Die Kernzeit beginnt um 8:00 Uhr und endet um ca. 12:00 Uhr. In dieser Zeit finden die Freispielzeit, die Brotzeit, pädagogische Angebote sowie das Mittagessen statt. Für die Kinder ist es besonders wichtig, in dieser Zeit anwesend zu sein, um das Gruppengeschehen voll umfänglich erleben zu können. Ein ständiges Bringen oder Abholen in dieser Zeit stört den Gruppenablauf. Selbstverständlich ist es mit Absprache in Ausnahmefällen (Arztbesuche, freie Tage…) möglich, die Kinder auch später zu bringen oder eher zu holen.

Kindergarten-Beiträge

Elternbeiträge (ab 01.09.2023 )

BuchungszeitKindergarten (unter 3 Jahre)Kindergarten (ab 3 Jahre)
3-4 Stunden(NB)185,00 €(NB)140,00 €
4-5 Stunden205,00 €160,00 €
5-6 Stunden225,00 €180,00 €
6-7 Stunden245,00 €200,00 €
7-8 Stunden265,00 €220,00 €
8-9 Stunden285,00 €240,00 €
9-10 Stunden305,00 €260,00 €

NB = nur im Nachmittagsbereich buchbar

Schließzeiten und Bedarfsgruppen

Im August bleibt der Kindergarten für zwei Wochen geschlossen, ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr. Zwischen Neujahr und Hl. Dreikönig wird bei Nachfrage eine Bedarfsgruppe angeboten, ansonsten bleibt auch hier der Kindergarten geschlossen. In der Woche vor und nach den Sommerferien sowie in den Pfingstferien wird der Betreuungsbedarf ebenfalls bei den Eltern abgefragt.
Weitere Schließtage:
1 Tag (Gemeinschaftsveranstaltung des Marktes Oberkotzau)
1 Tag (Planungs- und Konzeptionstag)

Mittagessen

Das Mittagessen beziehen wir aktuell von der Diakonie Martinsberg in Naila. Der Caterer bietet einen ausgewogenen und abwechslungsreichen Speiseplan, der auf die Bedürfnisse der Kinder in der Altersgruppe abgestimmt ist. Pro Essen wird ein Entgelt von 3,20 € erhoben (Stand September 2023). Für Mittagskinder, die bis 8.30 Uhr nicht entschuldigt sind, wird das Mittagessen automatisch mit eingeplant und in Rechnung gestellt.

Kindergeburtstag

Wir feiern jeden Geburtstag. Bei Kindern, deren Geburtstag in den Ferien liegt, oder aus anderen Gründen an ihrem Geburtstag fehlen, feiern wir natürlich nach. Die Vorbereitungen sprechen Sie bitte vorher kurz mit uns ab, damit wir die Möglichkeit haben, den Geburtstag in den Tagesablauf zu integrieren.

Entschuldigen der Kinder

Sollte Ihr Kind einmal krank sein, oder sich „einen Tag frei nehmen wollen“, bitten wir um einen kurzen Anruf. Bei ansteckenden Krankheiten haben Sie als Eltern eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber dem Kindergarten. Lassen Sie sich bitte bestätigen, ab wann Ihr Kind den Kindergarten wieder besuchen darf.

Aufsichtspflicht

Wenn Sie Ihr Kind bringen, machen Sie sich bitte bemerkbar, denn erst dann beginnt unsere Aufsichtspflicht. Diese endet, wenn Ihr Kind entweder von Ihnen persönlich oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt wird. Bitte achten Sie auch hier auf eine Verabschiedung um anzuzeigen, dass die Aufsichtspflicht an die Eltern übergeht. 

Im Rahmen der Aufsichtspflicht möchten wir Sie dringend bitten, beim Bringen und Holen der Kinder darauf zu achten, dass die Eingangstüre geschlossen ist!

Besonderheiten bei Veranstaltungen und Festen.
Hier liegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Personensorgeberechtigten. Im Fall eines offiziellen Teils mit Kinderbeteiligung (z.B. eine Aufführung, an der das Kind teilnimmt) muss das Kind wieder persönlich übergeben werden (z.B. am Sammelpunkt). Die Aufsichtspflicht liegt jetzt und nur während der Aufführung beim pädagogischen Fachpersonal. Ist die Aufführung (offizieller Teil) beendet, geht die Aufsichtspflicht automatisch an die Personensorgeberechtigten oder sonstige berechtigte Personen zurück. Ab diesem Zeitpunkt ist das Betreuungspersonal nicht mehr in der Verantwortung.

Back to top