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Rahmenbedingungen

Unsere rechtlichen Aufträge: Bildung, Erziehung, Betreuung und Kinderschutz

Die Grundlage unserer Arbeit bilden die Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit, kurz Bayerische Bildungsleitlinien (BayBL). Diese beinhalten grundlegenden Leitziele, Bildungsinhalte und Vernetzungsarbeit im Hortbereich, welche auf dem bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan beruhen. Er kommt in der Hortpädagogik angepasst und erweitert zum Einsatz. Er umfasst für familienergänzende Einrichtungen die Leitziele Bildung, Erziehung und Betreuung.  

Weitere Rechtgrundlagen unserer Arbeit am Kind sind die UN- Kinderrechtskonvention sowie die UN- Behindertenkonvention, die beide auf eine gleichberechtigte Bildungschance aller abzielen. 

Das SGB VIII § 8a (Kinderschutz siehe 6.3) sowie das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBig) bilden die rechtliche Grundlage unserer Arbeit.

Fachpersonal im Kinderhort

Das pädagogische Personal im Kinderhort setzt sich aus zwei ErzieherInnen, einer Heilerziehungspflegerin und einem Grundschullehrer zusammen. Je nach Gruppenstärke und -anzahl kann das Personal angepasst werden.

Architektur des neugebauten Hortes

Beim Bau des Kinderhortes wurde der Fokus auf Nachhaltigkeit mit Wohlfühlcharakter gelegt. Als erstes fällt die sich der naturanpassenden Optik der ökologischen Holzbauweise ins Auge. Um die ökologische Ausrichtung im vollen Umfang ganzheitlich zu erfassen, ist das Gebäude mit modernster Technik wie einer Photovoltaik- und Lüftungsanlage, einer Wärmepumpe sowie im vorderen Bereich des Gebäudes eine komplette Begrünung des Daches, versehen.

Beim Betreten der Einrichtung zeigt sich die offene, helle und freundliche Struktur des Gebäudes. Angepasst an das allgemeine Farbkonzept der Einrichtung spiegeln sich warme Naturfarben, viel Holz und klare bauliche Strukturen wider.  Das Atrium mit integriertem Baum, welches mit Glasflächen umfasst und von allen Seiten einsehbar ist, heißt die Kinder willkommen und bietet die Möglichkeit eines Sitzbereiches im Freien.

Den Kindern steht ein individualisierter, großzügiger Platz im Garderobenbereich zur Verfügung, welcher ansprechend in das Raumkonzept integriert ist. Hier haben diese die Möglichkeit ihre Schultaschen, Kleidungsstücken, Sportbeutel und persönliche Dinge unterzubringen. Der Hygiene- und Waschbereich gliedert sich in eine Jungen- und Mädchentoilette, ein Personal-WC sowie eine Toilette für Menschen mit Behinderung auf.

Im vorderen Bereich befindet sich außerdem der Verwaltungstrakt das Personalzimmer sowie ein Leitungsbüro. Zusätzlich befinden sich dort mehrere Technik-, Lager- und Reinigungsräume.

Des Weiteren umfasst der vordere Trakt die Verteilküche mit Essensausgabe. Die Kinder haben die Möglichkeit sich dort selbstständig die Mittagsmahlzeit zusammenzustellen und diese in der 100 m² großen, ebenfalls offen gestalteten, Mensa zu sich zu nehmen. Die Mensa lässt sich durch den 68 m² großen Mehrzweckraum für Feste und Veranstaltungen problemlos erweitern. Dieser kann zudem bei Bedarf als Intensiv- oder Bewegungsraum genutzt werden. Dem Bewegungsdrang der Kinder wird die zusätzliche Nutzung der Saaletalhalle gerecht.

Durch einen weitläufigen, verbindenden Flur gelangt man in den zweiten Gebäudekomplex, welcher das pädagogische Geschehen rund um die Kinder fokussiert und die Bildungs- und Hausaufgabenräume umfasst. Ausschließlich in südwestlicher Ausrichtung befinden sich fortlaufend die drei hellen und großzügig angelegten Hausaufgabenräume.

Direkt gegenüber stehen die Aktions- und Funktionsräume zur Verfügung. Nach Bildungs- und Entwicklungsbereichen werden diese in „Kunst und Kreativität“, „Werken und Forschen“, „Spiel und Spaß“ sowie „Entspannen und Träumen“ gegliedert. Hier haben die Kinder die Möglichkeit dem offenen Konzept bedürfnisorientiert nachzukommen und die natürliche Explorationsfreude im Grundschulalter zu bedienen. Aus allen Funktionsräumen können die Kinder in den weitläufigen Außenbereich mit einem Kletterparcours, Sandkasten einem Fußballfeld und einem Bewegungsareal gelangen. Eine große Terrasse lädt zum gemütlichen Verweilen an der frischen Luft ein. Um das Umweltbewusstsein und den Nachhaltigkeitsgedanken zu schulen und auszuleben, bieten Hochbeete und Pflanzflächen Lernanregungen für die Kinder.

Anmeldung – Verfahren und Fristen

In unseren Einrichtungen ist eine Anmeldung ganzjährig möglich. Dazu bitten wir die Eltern telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Im Kennenlerngespräch werden erste Fragen geklärt und die Einrichtung kann besichtigt werden. Die Eltern können in diesem Zug eine Voranmeldung ausfüllen. Aufgrund dieser prüft die Einrichtung die Verfügbarkeit des entsprechenden Platzes. Steht ein sicherer Hortplatz zur Verfügung, werden die Antragsunterlagen versandt, welche zeitnah ausgefüllt und mit allen erforderlichen Nachweisen zurückzusenden sind. Nach Eingang der Antragsunterlagen erfolgt die Zusendung eines befristeten Nutzungsbescheids.

Öffnungszeiten

Während der Schulzeit

Montag – Donnerstag11:00 – 16:30 Uhr
Freitag11:00 – 15:00 Uhr

Während der Ferien:

Montag – Donnerstag7:00 – 16:30 Uhr
Freitag7:00 – 15:00 Uhr

Unsere Kernzeit beginnt ab Schulschluss bzw. Ankunft der Kinder im Hort und endet um 14:00 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Kinder anwesend sein, da hier das Mittagessen und die Betreuung während der Hausaufgaben stattfinden. Ein ständiges Kommen und Gehen in dieser Zeit stört den Tagesablauf und die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten.

Elternbeiträge im Kinderhort (ab 01.09.2023)

BuchungszeitElternbeitrag
2 – 3 Stunden150 €
3 – 4 Stunden170 €
4 – 5 Stunden190 €
5 – 6 Stunden210 €
6 – 7 Stunden230 €
7 – 8 Stunden250 €
8 – 9 Stunden270 €
9 – 10 Stunden290 €

Die Beiträge sind zahlbar in 12 Monatsbeiträgen.
Kosten für Essen und Pflegeartikel sind in den Elternbeiträgen nicht enthalten.

Schließzeiten

Zwischen Weihnachten und dem 06. Januar bleibt der Kinderhort geschlossen, ebenso zwei Wochen im August. Außerdem ist unsere Einrichtung einen Tag im Jahr wegen des Betriebsausfluges des Marktes Oberkotzau und einen Tag im Jahr wegen des Planungstages geschlossen.

Mittagessen

Das Mittagessen beziehen wir aktuell von der Diakonie Martinsberg in Naila. Der Caterer bietet einen ausgewogenen und abwechslungsreichen Speiseplan, der auf die Bedürfnisse der Kinder in der Altersgruppe abgestimmt ist. Pro Essen wird ein Entgelt von 4,20 € erhoben (Stand September 2023). Für Mittagskinder, die bis 8.30 Uhr nicht entschuldigt sind, wird das Mittagessen automatisch mit eingeplant und in Rechnung gestellt.

Außerdem bieten wir den Kindern jeden Tag ungesüßten Kräuter- oder Früchtetee sowie Wasser unentgeltlich an.

Kindergeburtstage

Wir feiern jeden Geburtstag. Bei Kindern, deren Geburtstag in den Ferien liegt oder es aus anderen Gründen an seinem Geburtstag fehlt, wird nachgefeiert. Die Vorbereitungen hierzu sprechen Sie bitte in der Gruppe ab.

Entschuldigen der Kinder

Sollte Ihr Kind einmal krank sein oder sich „einen Tag frei nehmen wollen“, bitten wir um einen kurzen Anruf bis spätestens 10:00 Uhr. Kinder, die den Hort nicht besuchen können, müssen telefonisch abgemeldet werden. Ansteckende Krankheiten oder deren Verdacht müssen in der Einrichtung per Aushang angezeigt werden und müssen deshalb an uns gemeldet werden. Bei ansteckenden Krankheiten ist ggf. vor Rückkehr in den Hort ein ärztliches Attest vorzulegen. Für längere Abwesenheit, wie Urlaub, Kuraufenthalte oder geplante Klinikaufenthalte bitten wir Sie, die pädagogischen Fachkräfte frühzeitig zu informieren.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht für die Hortkinder beginnt mit dem Betreten des Hauses am Haupteingang. Jedes Hortkind ist verpflichtet, auf dem direkten Weg sich persönlich bei einer Bezugsperson in seinem zugeordneten Hausaufgabenraum nach Schulschluss zu melden. Erst damit kann das pädagogische Personal seine Aufsichtspflicht wahrnehmen. Die Aufsichtspflicht endet beim persönlichen Abholen und Verabschieden des Kindes bzw. beim Verlassen des Hauses durch den Haupteingang. Sollte Ihr Kind alleine nach Hause gehen dürfen, wird dies bereits im Antrag festgelegt. Erst nach der Verabschiedung beim Betreuungspersonal wird das Kind alleine auf den Nachhauseweg geschickt. Beim Verlassen der Einrichtung endet die Aufsichtspflicht.

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